Hochvolt-Schulungen

Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen!
Nach DGUV Information 209-093

Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Die DGUV gibt im Auftrag der Berufsgenossenschaften die offiziellen Versicherungs-Vorgaben für Unternehmen heraus.

Unternehmen sind verpflichtet, sich an diesen Vorgaben zu orientieren - tun sie es nicht, sind sie nicht versichert und Einzelpersonen können für Schäden haftbar gemacht werden.

Wird in Unternehmen mit oder an Hochvolt-Fahrzeugen gearbeitet, müssen die betroffenen Personen deshalb angemessen geschult sein.

Welchen Umfang die Schulungen haben, hängt vom individuellen Kontext der Person ab und wird in der DGUV Information 209-093 definiert.

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Struktur der Qualifizierungsmaßnahmen

In der DGUV Information 209-093 gibt es 2 Ausbildungswege:

Alle Schulungen für Forschung, Entwicklung und Fertigung sind mit einem "E" gekennzeichnet.

Schulungen nach Bildungsweg "E" sollen das eigenständige Arbeiten an neuartigen oder unbekannten Hochvolt-Systemen ermöglichen.

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Personen, die ausschließlich mit Serienfahrzeugen arbeiten, können Schulungen mit einem "S" besuchen.

Diese Hochvolt-Schulungen sind im Vergleich zu "E" kürzer und sollen durch spezifische Produktschulungen der Hersteller ergänzt werden.

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