
Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Die DGUV gibt im Auftrag der Berufsgenossenschaften die offiziellen Versicherungs-Vorgaben für Unternehmen heraus.
Unternehmen sind verpflichtet, sich an diesen Vorgaben zu orientieren - tun sie es nicht, sind sie nicht versichert und Einzelpersonen können für Schäden haftbar gemacht werden.
Wird in Unternehmen mit oder an Hochvolt-Fahrzeugen gearbeitet, müssen die betroffenen Personen deshalb angemessen geschult sein.
Welchen Umfang die Schulungen haben, hängt vom individuellen Kontext der Person ab und wird in der DGUV Information 209-093 definiert.
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